Nach gerade mal einem Jahr verabschiedete der EU-Jugendrat bei seiner Sitzung am 20. Mai in Brüssel unter griechischem Vorsitz einen Arbeitsplan für die Jugend. Die Erarbeitung des Plans wurde durch eben diesen Rat in Auftrag gegeben.
Das Anliegen war, eine Grundlage zu schaffen, auf der der jugendpolitische Beitrag zu den Wirtschaftswachstums- und Beschäftigungszielen der EU – bekannt unter dem Begriff Europa 2020 – geschärft und fachpolitisch besser aufgestellt werden kann.
Der Auftrag lautete, einen mittelfristigen Arbeitsplan aufzustellen, der der Jugendpolitik und den angrenzenden Politikbereichen in der Auseinandersetzung mit aktuellen jugendpolitischen Fragestellungen zur Orientierung dient. Der Plan sollte auch inhaltliche Schnittstellen zur allgemeinen und beruflichen Bildung sowie zum Beschäftigungsbereich aufzeigen.
Die Bandbreite der hier möglichen Themen bestimmte denn auch die Diskussion in der Vorbereitung des Plans durch die entsprechende Fach-Ratsgruppe. Nach einem zähen Ringen einigten sich die Mitgliedstaaten letztendlich auf drei Themenstellungen, die die Zusammenarbeit auf EU-Ebene für die Zeit vom 1.7.2014 bis 31.12.2015 bestimmen soll:
Die Festlegung auf eine begrenzte Anzahl von Themen und die zielgerichtete Nutzung vorhandener Arbeitsmethoden (Expertenwissen, Forschung, Peer Learning, Strukturierter Dialog) soll zu einer tiefergehende fachlichen Kooperation führen und die Ratsarbeit im Jugendbereich fachpolitisch profilieren. Das soll vor allem dazu beitragen, „Maßnahmen auf EU-Ebene im Bereich Jugend die erforderliche Unterstützung und Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen“ und durch „bereichsübergreifende Zusammenarbeit dafür zu sorgen, dass die spezifischen Probleme der jungen Menschen in anderen Politikbereichen der EU (z. B. Beschäftigung, Bildung, soziale Angelegenheiten, Gesundheit) bekannt sind.“
Wie das im Einzelnen verfolgt wird, auch darüber gibt der Arbeitsplan mit Blick auf die drei Themen Auskunft. Für eine Stärkung des Beitrags der Jugendpolitik bei der Bewältigung der Krise soll beispielsweise eine Expertengruppe eingerichtet werden, die sich besonders mit dem Übergang von der Ausbildung ins Erwerbsleben befasst. Die Ergebnisse werden vom Rat aufgegriffen und sollen gegebenenfalls in Schlussfolgerungen münden, die sich auf die bereichsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Mehrwert für jungen Menschen in der aktuellen Krisensituation beziehen.
Zur Frage der bereichsübergreifenden Gestaltung von Jugendpolitik auf nationaler Ebene werden vermehrt Peer Learning-Prozesse zwischen den Mitgliedstaaten angeregt, deren Ergebnisse in einem Bericht über bewährte Verfahren und Empfehlungen für die bereichsübergreifende Gestaltung dargestellt werden sollen.
Der Arbeitsplan wird jetzt in eine eineinhalb Jahre lange Erprobungsphase gehen. Es bleibt abzuwarten, ob Jugendpolitik und Jugendarbeit am Ende eine verbesserte Anerkennung erfahren und konkrete Handlungsempfehlungen für die EU-Staaten generiert werden.
“Den Unternehmergeist junger Menschen fördern”, bildete darüber hinaus das zentrale Thema dieses Jugendrates. Auf Initiative der griechischen EU-Präsidentschaft nahm der Rat Schlussfolgerungen zur Frage an, wie mehr Unternehmergeist zu sozialer Integration führen kann. Außerdem fand ein politischer Austausch darüber statt, wie Unternehmergeist und unternehmerische Kompetenzen frühzeitig entwickelt und vermittelt werden können.
Auch zum Strukturierten Dialog äußerte sich der Jugendrat am 20.Mai, in Form einer Entschließung. Dort wird verdeutlicht, wie der Strukturierte Dialog weiter entwickelt werden sollte, um ebenfalls zu mehr sozialer Inklusion beizutragen. Die EU-Staaten einigten sich auf das Thema Empowerment (Befähigung) der Jugend als allgemeine thematische Priorität für den Strukturierten Dialog für die nächste Triopräsidentschaft vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2015.
(JUGEND für Europa – Service- und Transferstelle EU-Jugendstrategie)
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