Im Auftrag der Bundesregierung hat das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V. die Erfahrungen mit der Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres - FSJ-Förderungsänderungsgesetz - evaluiert.
Seit über 40 Jahren gibt es für junge Menschen in der Bundesrepublik gesetzlich geregelte Freiwilligendienste. Dazu gehören das in den 1960er Jahren entstandene freiwillige soziale Jahr (FSJ) und seit über 10 Jahren das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ). Die Freiwilligendienste haben sich seit ihrer Einführung kontinuierlich weiterentwickelt. Neue Akzente wurden insbesondere durch die im Sommer 2002 in Kraft getretenen Novellierungen der Fördergesetze des FSJ und FÖJ gesetzt. Das in den letzten Jahren wachsende Interesse der Jugendlichen und jungen Erwachsenen an einem gesetzlich geregelten Freiwilligendienst zeigt sich in einer zunehmenden Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern bzw. an steigenden Teilnehmerzahlen im FSJ und FÖJ. Im Jahr 2005 haben fast 32.000 Jugendliche einen Freiwilligendienst absolviert.
Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung aufgefordert, einen Evaluierungsbericht vorzulegen, der Aufschlüsse gibt über die Erfahrungen mit der neuen Rechtslage auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres - FSJ-Förderungsänderungsgesetz - im Jahre 2002. Die Gesetzesänderung betraf im Wesentlichen Vorschriften des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres und des Zivildienstgesetzes durch Einführung des § 14c ZDG. Mit der Untersuchung wurde im August das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V. (ISG) betraut.
Mit einer umfassenden Bestandsaufnahme sollte ein systematischer Überblick über Strukturen und Veränderungen dieser Freiwilligendienste, ihre institutionellen und individuellen Rahmenbedingungen, ihre Zielgruppen, auch im Hinblick auf neue Schwerpunktsetzungen, die Variabilität der Einsatzfelder sowie Wirkung und Erfolg der beiden Gesetzesnovellierungen gegeben werden. Darauf aufbauen sollten Möglichkeiten aufgezeigt werden zur weitergehenden Flexibilisierung der beiden Gesetze sowie zur Attraktivitätssteigerung der beiden Dienste.
Ferner sollte geprüft werden, wie die bildungspolitisch wichtigen Instrumente der Freiwilligendienste optimal eingesetzt werden können auch im Hinblick auf die Zukunft der bürgerschaftlichen Engagementförderung und die Zukunft der gesellschaftlichen Inklusion benachteiligter Personengruppen. Dafür wurden quantitative (Erfassung und Auswertung von Berichten der Träger, Einsatzstellen, Teilnehmenden und Landesbehörden) und qualitative Erhebungsmethoden (Gespräche und Vor-Ort-Besuche) angewendet.
Der 297 Seiten starke Bericht, der nun vorliegt, gibt einen umfassenden Einblick in Bedingungen, Teilnehmerstruktur und Bewertung des Freiwilligen Dienstes in Deutschland. Hier einige Ergebnisse:
Das Bundesjugendministerium plant nun bereits eine Erweiterung auf die Bereiche Schule, Selbsthilfe und Benachteiligte und stellt ab 2007 ein Programm für benachteiligte Jugendliche auf, das durch Mittel des Europäischen Sozialfonds kofinanziert werden soll. Zugesagt ist auch der Ausbau der Förderung für Auslandsdienste.