Der Rat der EU-Jugendminister will bessere Rahmenbedingungen für die Jugendarbeit mit jungen Migranten und Migrantinnen. Die Integration junger Geflüchteter steht dabei im Fokus. Die für Europa politisch wichtige Botschaft ist, dass Jugendarbeit sich an alle jungen Menschen gleichermaßen wenden soll.
Allein vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Herausforderungen, die sich in nahezu allen EU-Mitgliedstaaten im Umgang mit Menschen mit Migratonshintergrund sowie Geflüchteten im Besonderen ergeben, hat eine gemeinsame Positionierung der EU zu diesem Thema einen besonderen Wert.
Ausgehend von der europaweit akzeptierten Definition von “Jugendarbeit (Youth Work)”, die im Übrigen immer wieder lesenswert ist (hier und hier), einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine Reihe von Schlussfolgerungen und beschlossen Empfehlungen, durch die insbesondere die Arbeit mit gelüchteten jungen Menschen gestärkt werden soll.
In ihren Schlussfolgerungen definierten der Rat dabei jeweils spezifische Anforderungen, die sich für die Jugendarbeit mit der genannten Zielgruppe ergeben. Alle Zielsetzungen und Prinzipien, durch die sich “Youth Work” europaweit definiert, gelten uneingeschränkt auch für die Arbeit mit jungen Gefüchteten und jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Spezifische Lebenssituationen, kulturelle Hintergründe und gesellschaftliche Ausgrenzungstendenzen seien, so der Rat, in jedem Einzelfall besonders zu berücksichtigen.
Besonderes Augenmerk legte der Rat dabei auf den inklusiven Charakter von Jugendarbeit und formulierte weitere Anforderung für Angebote an die Zielgruppe:
Dazu appelliert der Rat an die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission,
und führt zu allen genannten Punkten Vorschläge auf. Hervorzuheben ist hier z.B. die Forderung, bestehende Jugendorganisationen, Jugendzentren und Jugendeinrichtungen, die bereits über gute Kontakte und Kenntnisse in der Arbeit den Zielgruppen verfügen, miteinander zu vernetzen und verstärkt auf Peer Learning zu setzen. Die EU-Kommission solle Informationen bereitstellen, die zeigen, “wo die aktuellen Lebensumstände junger Menschen, insbesondere junger Flüchtlinge und anderer Drittstaatsangehöriger, nicht in Einklang mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stehen könnten.”
Was die politischen Rahmenbedingungen angeht, unterstreicht der Rat die Notwendigkeit, klare Kooperationsrahmens für diejenigen Akteure einzurichten, die Teil des Integrationsprozesses sind, in dem die Aufgaben aller Beteiligten, einschließlich zivilgesellschaftlicher Jugendorganisationen, die unter der Leitung junger Migranten und Migrantinnen stehen, klar definiert und gewürdigt werden.
Erasmus+ fördert Partnerschaften und Initiativen, insbesondere zwischen Trägern von Jugendarbeit, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Sozial- und Arbeitsvermittlungsdiensten sowie Sozialpartnern, die jungen Menschen, darunter jungen Geflüchtete und anderen Drittstaatsangehörigen, bei der Aneignung und Entwicklung von Lebenskompetenzen helfen.
(JUGEND für Europa)
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