In seiner Sitzung am 20. November in Brüssel hat sich der EU-Jugendministerrat auf eine Position zu dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Rechtsrahmen zum Europäischen Solidaritätskorps verständigt. Damit ist das Programm nicht verabschiedet, sondern nur der nächste Schritt in den Verhandlungen gegangen worden. Ende Januar wird das Europäische Parlament seine Haltung abstimmen.
In den meisten Punkten besteht große Einigkeit zwischen der Kommission und dem Rat. An verschiedenen Stellen hat der Rat auch noch andere Akzente als die Kommission gesetzt. Die weiteren Verhandlungen werden zeigen, ob diese in der Form bestehen bleiben.
Der Rat begrüßt die Einführung eines neuen EU-Jugendprogramms mit eigener Rechtsgrundlage und stimmt mit folgenden Elementen überein:
Der Jugendministerrat gibt dem Programm eine sehr viel stärkere europäische Dimension als die Kommission. Alle geförderten Aktivitäten im Europäischen Solidaritätskorps – auch die nationalen -sollen einen europäischen Mehrwert aufzeigen bzw. einen Bezug zu Europa beinhalten.
Darüber hinaus sieht der Rat die Einbeziehung von jungen Menschen mit erhöhtem Förderbedarf als eine Priorität des Programms. Hierzu soll der Rechtsvorschlag konkrete Maßnahmen, wie zusätzliche Trainings, Mentoring oder eine spezifische finanzielle Unterstützung vorsehen.
Eine Verbindung zwischen dem Europäischen Solidaritätskorps und jugendbezogenen politischen Strategien (EU-Jugendstrategie) sowie Anerkennungsinstrumenten (Youthpass) auf europäischer Ebene soll hergestellt werden.
Zudem adressiert der Rat drei Punkte, die aktuell im Vorschlag der Kommission besonders strittig sind. Der Rat setzt hier folgende Akzente:
Letzteres hat zu Folge, dass sämtliche grenzüberschreitenden Freiwilligentätigkeiten in das Europäische Solidaritätskorps verlagert werden. Sämtliche Mittel des Europäischen Freiwilligendienstes aus Erasmus+ würden folglich in die Rechtsgrundlage des Europäischen Solidaritätskorps übertragen werden. Damit würde die budgetäre Ausstattung des Programms auf rund 433 Millionen € erhöht werden. Nicht zuletzt sieht die Position des Rates nicht vor, dass das Programm aus anderen Haushaltspositionen der EU finanziert wird. Es soll kein „frisches Geld“ geben. Dies führte dazu, dass der Beschluss nicht einstimmig angenommen wurde. Italien hat diesen aufgrund fehlender Forderungen für “frisches Geld” abgelehnt.
Die News dieser Seite können Sie auch als
RSS-Feed abonnieren.
Die Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland
Was genau ist die EU-Jugendstrategie, was sind ihre Instrumente, wie soll sie in Deutschland umgesetzt werden? Antworten darauf gibt die Broschüre „Die EU-Jugendstrategie 2010-2018“.
Kommentare
Bislang gibt es zu diesem Beitrag noch keine Kommentare.
Kommentar hinzufügen
Wenn Sie sich einloggen, können Sie einen Kommentar verfassen.