Der EU-Rat für Kultur und audiovisuelle Angelegenheiten hat sich in seinen Schlussfolgerungen auf die Förderung hochwertiger Online-Inhalte sowie einer stärkeren Sensibilisierung und Befähigung beschränkt.
Grundlage der Debatte war der von der EU-Kommission im Mai diesen Jahres erarbeitete Vorschlag für eine europäische Strategie. Die Kommission schlug darin allerdings eine noch weitergehende Strategie vor, die aber nach Auffassung des Rates durch andere Initiativen im Bereich „Sicheres Internet“ bereits abgesteckt ist.
Neben der bisherigen Grundlage für sein Handeln, das auf die Schaffung einer sicheren Internetumgebung für Kinder und Jugendliche abzielt, bezieht sich der Rat erstmals auf die Kinderrechte, die Teil der EU-Grundrechte sind. Dies beinhaltet – über den Schutz von Kindern und Jugendlichen hinaus – eben auch das Recht auf den Zugang zum Internet, und zwar zur Unterstützung ihrer sozialen und kulturellen Entwicklung.Hochwertige Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche sollen kreativ und bildungsfördernd sein und so positive Online-Erfahrungen vermitteln.
Unter der Überschrift „Sensibilisierung und Befähigung“ pädiert der Rat dafür, Eltern, Betreuer und pädagogische Fachkräfte für die Risiken und Schutzmöglichkeiten des Internets bewusster zu machen. Darüber hinaus geht es um die Notwendigkeit, Kindern und Jugendlichen kritisches Denken und digitale Kompetenzen zu vermitteln um sie in die Lage zu versetzen, aktiv in einer partizipativen Gesellschaft mitzuwirken. Bei der Vermittlung dieser digitale Fähigkeiten spielen natürlich Schulen eine große Rolle, aber auch die nicht formale und informelle Bildung – ausdrücklich Jugendorganisationen – werden an dieser Stelle hervorgehoben.
(Quelle: JUGEND für Europa – Servicestelle für die Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland)
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Was genau ist die EU-Jugendstrategie, was sind ihre Instrumente, wie soll sie in Deutschland umgesetzt werden? Antworten darauf gibt die Broschüre „Die EU-Jugendstrategie 2010-2018“.
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