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Partielle politische Einigung zu JUGEND IN AKTION im Detail

Auf der Tagung des Jugendministerrats am 15. November 2005 wurde eine partielle politische Einigung zum Nachfolgeprogramm JUGEND IN AKTION erzielt. Jetzt liegt das entsprechende Dokument vor.

In seiner Sitzung vom 15.11.2005 hatten die EU-Jugendminister und -ministerinnen eine partielle politische Einigung über das neue Programm JUGEND IN AKTION (2007 - 2013) erzielt. Der endgültige Finanzrahmen und die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Aktionsbereiche bleiben weiter offen. Das Europäische Parlament hatte 1,128 Mrd. Euro gefordert, der Entwurf der Kommission sieht 915 Mio. Euro vor. Die britische EU-Präsidentschaft wollte sich bis Ende dieses Jahres für eine Einigung über die Ausstattung des EU-Gesamtbudget einsetzen. Diese Einigung wurde inzwischen erreicht.

Der Beschlussentwurf basiert auf dem Vorschlag der Kommission und berücksichtigt die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen. Außerdem wurden Forderungen seitens des Europäischen Parlaments im Kompromisspapier in großen Teilen übernommen. Damit ist eine tiefgreifende inhaltliche Auseinandersetzung zwischen Rat und Europäischem Parlament nicht mehr zu erwarten. (siehe auch News: "Europaparlament verabschiedet Legislative Entschließung zu JUGEND IN AKTION in erster Lesung").

Da alle Mitgliedsländer noch allgemeine Vorbehalte zu denjenigen Bestimmungen des Programms aufrecht halten, die Auswirkungen auf den Finanzrahmen haben könnten, wird der Rat nun seine politische Einigung über diese Bestimmungen überprüfen und sie voraussichtlich noch während der österreichischen EU-Präsidentschaft im 1. Halbjahr 2006 anpassen. Mit allen Berichterstattern im Europäischen Parlament gibt es intensive Parallelgespräche, um bei weiterer zeitlicher Verzögerung dennoch zu einer endgültigen Verabschiedung noch im nächsten Jahr - möglichst ohne Vermittlungsverfahren - zu kommen.

Im Vorfeld und während des Rates waren hinsichtlich des Programms JUGEND IN AKTION vor allem die Nationalen Agenturen und die Altersgruppen, für die das Programm gelten soll, zuletzt noch strittig. Während bei den Agenturen eine Lösung gefunden werden konnte, wurde die Altersgruppenfrage aufgrund der fehlenden Sicherheit bei der Finanzausstattung nicht diskutiert.

Neben dem Programmvorschlag diskutierten die Minister vor allem zum Thema, wie man jungen Menschen Europa näher bringen und sie zur aktiven Gestaltung heranziehen kann. Als eine Ursache wurde herausgearbeitet, dass Europa zwar die Wirtschaft, die Wissenschaft, aber zu wenig sozial benachteiligte Schichten der Bevölkerung anspreche. Durch die österreichische künftige Ratspräsidentschaft wurde angekündigt, nach vielen Jahren wieder einmal einen informellen Jugendministerrat Ende März 2006 durchzuführen, der sich mit dem Thema "Anerkennung nichtformellen Lernens" beschäftigen soll.

Weitere Meldungen zum EU-Jugendministerrat vom 15.11.2005:
[ Quelle:JUGEND für Europa | 13.12.2005 ]


Hintergrundinformationen

Das Mitentscheidungsverfahren

Das neue Programm JUGEND IN AKTION wird im Verfahren der Mitentscheidung beschlossen. Das heißt, dass die Europäische Kommission dem Europaparlament und dem Rat der Europäischen Union einen Vorschlag macht, der zunächst vom Europäischen Parlament beraten wird. Das Parlament beschäftigt sich mit diesem Vorschlag und unterbreitet dem Rat das Ergebnis seiner ersten Lesung, ggf. mit Änderungswünschen. Ist der Rat mit diesen einverstanden, kann das Programm gemeinsam verabschiedet werden.

Ist der Rat mit der Abstimmung des Parlaments nicht einverstanden, geht die Entscheidungsvorlage in die zweite Lesung. Dann erstellt der Rat zunächst einen „Gemeinsamen Standpunkt“. Wenn das Parlament diesem zustimmt, wird das Programm als „Gemeinsamer Standpunkt“ verabschiedet. Besteht das Parlament auf seinen Änderungswünschen, und lenkt auch der Rat nicht ein, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, der im Laufe einer dritten Lesung einen Kompromiss herbeiführen soll. Kommt es auch dort nicht zu einer Einigung, kann das Parlament den Entwurf endgültig ablehnen.

Mehr zum Verfahren finden Sie auch auf den Seiten des Europäischen Parlaments

 

Dokumente

Europäisches Parlament: Bericht über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung des Programms "JUGEND IN AKTION"
(KOM(2004)0471 – C6-0096/2004 – 2004/0152(COD)), Ausschuss für Kultur und Bildung, Berichterstatterin: Lissy Gröner
[ application/pdf | 537,1kb | berichtEP1-Lesung.pdf | 13.12.2005 ]
Rat der Europäischen Union: Partielle politische Einigung zum Vorschlag für einen Beschluss über das Programm "Jugend in Aktion"
Interinstitutionelles Dossier: 2004/0152 (COD) 14691/05
[ application/pdf | 255,3kb | partpoleinigung.pdf | 05.12.2005 ]

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