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Ordnung ins Kuddelmuddel? AGJ macht Vorschläge zur künftigen Jugendpolitik in EuropaNicht nur die „deutliche Beschleunigung und Ausweitung“ der Entwicklung auf EU-Ebene ist für die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe – AGJ Anlass, Vorschläge für eine dauerhafte Ausgestaltung der europäischen Prozesse der Jugendpolitik zu machen. Vor allem die Unübersichtlichkeit der Kompetenzen und Verfahren werden als reformbedürftig benannt und konkrete Forderungen für eine effektive jugendpolitische Zusammenarbeit, auch auf deutscher Ebene, erhoben.Zentraler Eckpfeiler müsse es sein, „dass sich Kinder- und Jugendpolitik in Europa in Richtung einer sektorübergreifenden Politik weiter entwickelt. Nur dadurch können Themenbereiche einbezogen werden, die die Lebenslagen von jungen Menschen in Europa unmittelbar berühren.“ Das „Wohlergehen von Kindern“, „Soziale Integration“, „Bildung und Ausbildung“, „Beschäftigung und Integration“ sowie „Bürgerschaft und Beteiligung“ seien solche Themen. Wenn man die Ansätze einer Kinder- und Jugendpolitik als Querschnittspolitik weiter entwickeln wolle, müsse der Jugendbereich an allen für Kinder und Jugendliche relevanten Politikentscheidungen beteiligt werden, sektorübergreifende Politikstrategien und Maßnahmenpläne müssten weiterentwickelt und langfristig ein Kinder- und Jugendmainstreaming eingeführt werden. Dafür sei es notwendig, die jugendpolitischen Ressorts zu stärken und beispielsweise die Kompetenz im Bereich der Kinderpolitik vom Justizressort in den Jugendbereich zu verlagern. Das würde auch der Gefahr vorbeugen, „dass jugendpolitische Anliegen nicht zu einem bloßen Anhängsel europäischer Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik werden.“ Die aufwändige Parallelität der Verfahren der bisherigen drei Säulen der Zusammenarbeit – die Offene Methode der Koordinierung, der „Europäische Pakt für die Jugend“ und der Querschnittsansatz - seien in dieser Form weder auf EU-Ebene, noch in den Mitgliedstaaten lange aufrecht zu erhalten. Statt dessen brauche man effektive, verbindliche und festgelegte Verfahren zur Beteiligung der jugendpolitisch Verantwortlichen in der EU und den Mitgliedstaaten bei „klar definierten Verantwortungsbereichen der EU für ein kinder- und jugendpolitisches Handeln“, um eine „unzureichende Einmischungspolitik“ zu verhindern: „Ohne mehr Verbindlichkeit durch Aktionspläne, Indikatoren, Benchmarks, Monitoringsysteme und nationale Fortschrittsberichte wird die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene nur geringen zusätzlichen Nutzen erzielen.“ Außerdem sollten die vorhandenen Förderinstrumente der EU, besonders JUGEND IN AKTION, für die Umsetzung der verlangten jugendpolitischen Maßnahmen inhaltlich entsprechend ausgerichtet und finanziell ausreichend ausgestattet werden. In Deutschland sei es notwendig, „die Entwicklung von Instrumenten und Verfahren für einen tatsächlichen sektorübergreifenden jugendpolitischen Dialog aller öffentlichen und freien Einrichtungen und Verbände in Deutschland“ auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene voranzutreiben. „Um die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa von der Ebene der öffentlichen Verwaltungen in der Praxis von Jugendarbeit und -politik zu verankern, ist es notwendig, konkrete dauerhafte Strategien und Maßnahmen zur Beteiligung von Trägern und Strukturen der Jugendhilfe und von Jugendlichen selbst zu entwickeln. Dazu gehört eine aktive Mitwirkung der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne verbesserter Lebenslagen junger Menschen.“ Dazu bedürfe es auch einer „intensiveren Koordinierung“ für die Umsetzung der kinder- und jugendpolitischen Verfahren. Eine solche Koordinierung sei Aufgabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Hier solle auch die Verantwortung für die Steuerung der Pakt-Umsetzung liegen. [ Quelle:Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ | 09.04.2008 ] Zum Thema auf www.jugendpolitikineuropa.deZukunft der Europäischen Jugendpolitik
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