Weiterhin nur lückenhafter Kompromissvorschlag für JUGEND IN AKTION

In die Sitzung der Gruppe "Jugendfragen" am 8. Juli 2005 hat die britische Präsidentschaft einen Kompromissvorschlag für die endgültige Formulierung des Programms JUGEND IN AKTION eingebracht. Sie will damit auf dem Treffen des Ministerrates für Bildung, Jugend und Kultur im November eine teilweise politische Einigung erreichen.

Das Papier des Generalsekretariats für die Ratsgruppe Jugend, die auf der Arbeitsebene die Ministerratssitzungen vorbereitet, berücksichtigt den bis Ende Juni vorliegenden Diskussionsstand, also noch nicht die letzten Änderungswünsche aus dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und auch nicht die weiteren Änderungswünsche aus dem Ausschuss für Kultur und Bildung. (siehe dazu gehörigen Artikel)

Um zumindest in Teilfragen eine Einigung zu erzielen, klammert das Papier finanzielle Fragen zunächst aus. Herausgenommen bleibt auch das umstrittene Thema Altergrenzen. Abgesehen davon sind in der dadurch lückenhaften Vorlage des Generalsekretariats nur wenige der bis dahin formulierten Änderungswünsche aufgenommen worden. Es finden sich vor allem Änderungen von Formulierungen wie zum Beispiel der Einführung der Bezeichnung "in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätige" statt bisher "sozialpädagogische Betreuer" oder "Jugendorganisationen" statt "Interessenvertretungen Jugendlicher".

Auffällig ist allein, dass in Artikel 6 die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu treffen, um Mobilitätshindernisse wie mangelnde Gesundheitsversorgung und Sozialversicherung oder Einschränkungen der Reisefreiheit der Teilnehmenden zu beseitigen, einem "Bemühen" gewichen ist, "geeignete Maßnahmen zu treffen, damit die Programmteilnehmer entsprechend dem Gemeinschaftsrecht Zugang zur Gesundheitsversorgung haben". Umgekehrt solle sich das Herkunftsland bemühen, die geeigneten Maßnahmen zu treffen, damit die Teilnehmer des Europäischen Freiwilligendienstes ihren sozialen Schutz behalten können. Darüber hinaus sollen die am Programm teilnehmenden Länder und die Partnerländer sich bemühen, "im Rahmen des Möglichen die von ihnen als notwendig und geeignet erachteten Maßnahmen zur Beseitigung der rechtlichen und administrativen Hindernisse für den Zugang zu diesem Programm zu treffen".

Auffällig auch der Vorschlag, die Dauer des individuellen Europäischen Freiwilligendienstes auf mindestens zwei Monate (statt "mehrere Monate" im ursprünglichen Entwurf) festzulegen sowie die (im Gegensatz zum Programmentwurf) deutliche Formulierung, Initiativen zu fördern, "die dazu dienen, die von den jungen Menschen während des Europäischen Freiwilligendienstes gewonnenen Erfahrungen auszubauen".

Schon auf Grund von Prüfungsvorbehalten der Kommission und verschiedener Delegationen und Parlamentsvorbehalten wird damit wahrscheinlich nicht die letzte Fassung vorliegen.

Dokumente