Verfassung unterzeichnet: Wo gibt es die Informationen?

Am 29. Oktober 2004 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Mitgliedstaaten und der drei Kandidatenländer den Vertrag über eine Verfassung für Europa. Das Parlament in Litauen hat die EU-Verfassung bereits am 11.11.2004 ratifiziert. Über den letzten Stand des Ratifizierungsprozesses informiert ein neues EU-Portal.

via Europäische Kommission

Bevor der Vertrag in Kraft treten kann – frühestens am 1. November 2006 –, muss er von jedem Unterzeichnerstaat nach dem in seiner Verfassung vorgeschriebenen Verfahren angenommen (ratifiziert) werden. Je nach juristischer und geschichtlicher Tradition der einzelnen Länder unterscheiden sich die hierfür von den Verfassungen vorgesehenen Verfahren. In den meisten Mitgliedstaaten wird die Verfassung von den nationalen Parlamenten ratifiziert. Anders sieht das in Großbritannien, Frankreich, Portugal, Spanien, Irland, Dänemark, Luxemburg, Polen, Tschechien, die Niederlande und Belgien aus. Hier ist für die Ratifizierung entweder nach nationalem Recht die Zustimmung der Bevölkerung durch Referenden notwendig oder die Regierungen haben sich dafür entschieden, Referenden zur Voraussetzung für die Ratifizierung zu machen. Je nach Land kann es Abweichungen von diesen beiden Verfahren oder aber Kombinationen derselben geben, beispielsweise wenn die Ratifizierung des Vertrags vorab eine Änderung der einzelstaatlichen Verfassung erforderlich macht.

In Deutschland ist zur Ratifizierung eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Das Kabinett beschloss am 4. November den Entwurf eines Vertrags-Gesetzes. Dieser wird nun dem Bundestag zugeleitet. Bei einer zügigen Beratung im Parlament könnte Deutschland die Ratifizierungsurkunde im Juni 2005 hinterlegen. Gleichzeitig wird aber noch darüber gestritten, ob durch eine kurzfristige Verfassungsänderung ein Referendum der Bevölkerung möglich gemacht werden soll.

Auf der Ebene der Europäischen Union und in den Mitgliedstaaten wird nun bei der Bevölkerung über den Vertrag informiert und geworben. So hält eine spezielle Webseite der Kommission alle notwendigen Grundinformationen bereit: Auf dieser Seite findet man sowohl den kompletten Verfassungstext, ebenso eine kleinere Version "für die Bürger" mit den wichtigsten Punkten, wie auch eine anschauliche Power-Point-Darstellung. Auch der Ratifizierungsprozess kann anhand einer interaktiven Landkarte verfolgt werden.

www.jugendpolitikineuropa hatte den Verfassungstext bereits auf jugendrelevante Aussagen untersucht.

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