Hintergrundinfo vom 12.01.2011Sonstiges

Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung

Nachhaltigkeit ist als übergeordnetes, langfristiges Ziel im Vertrag über die Europäische Union (Art. 3) verankert. Die Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung wurde im Jahr 2001 auf dem EU-Gipfel in Göteborg beschlossen. Nachhaltige Entwicklung soll die Zukunftsfähigkeit Europas erhalten, indem ökologische, ökonomische und soziale Belange in Einklang gebracht werden.

Im Juni 2006 verabschiedete der EU-Rat die überarbeitete EU-Strategie zur nachhaltigen Entwicklung. Diese Strategie umfasst  in einem integrierten Ansatz die gesamte EU-Politik. Als zentrale Problemstellungen werden angesehen:

  • Klimawandel und umweltverträgliche Energien
  • Nachhaltigkeit im Verkehr
  • Nachhaltigkeit beim Verbrauch und in der Produktion
  • Substanzerhaltende Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
  • Öffentliche Gesundheit
  • Soziale Integration, Bevölkerungsentwicklung und Migration
  • Armut in der Welt

Um Fortschritte auf diesen Themenfeldern messen und kontrollieren zu können, wurde die Kommission mit der Erstellung von Indikatoren für Nachhaltigkeit beauftragt. Genauere Informationen zu den einzelnen Indikatoren sowie die in jedem zweiten Jahr erscheinenden Monitoringberichte sind bei Eurostat einsehbar.