Nicht nur für Spezialisten: AGJ argumentiert "für ein Recht auf Grenzüberschreitung“

In einem Diskussionspapier wirbt die AGJ für ein Verständnis von grenzüberschreitender Mobilität als Schlüssel für Chancen und Teilhabe für alle jungen Menschen und als Aufgabe der gesamten Kinder- und Jugendhilfe.

via Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ

Die Teilnahme an grenzüberschreitenden europäischen Mobilitätsangeboten eröffnet jungen Menschen Erlebnis- und Erfahrungsräume für die Identitätsentwicklung und den Erwerb von Kompetenzen und ist damit von nachhaltiger biografischer Relevanz. Diese Kernaussage im Diskussionspapier, das der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ nun vorlegte, ist auch als Kommentar zur Leitinitiative der EU-Strategie Europa 2020, "Youth on the Move", zu lesen. Denn das Papier wendet sich gegen „eine Reduzierung von grenzüberschreitender Mobilität auf den bloßen Zweck der Steigerung des `Humankapitals´ und der Vorbereitung für spätere Erwerbstätigkeit im Sinne von ökonomischer Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit“. Mobilität fördere vielmehr Fähigkeiten, Wissen und Kompetenzen junger Menschen, die sowohl für ihre persönliche und bürgerschaftliche als auch die arbeitsmarktbezogene Entwicklung relevant seien. Der Kinder- und Jugendhilfe sollte es in diesem Zusammenhang auf Grundlage ihres ganzheitlichen Bildungsverständnisses in der Hauptsache um die nachhaltige Förderung der Befähigungen junger Menschen für ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gehen.

So seien Erfahrungen, die im Rahmen grenzüberschreitender Mobilität und nicht-formaler Lerngelegenheiten gemacht werden, nicht als zusätzliche Nettigkeit zu werten, sondern wichtige Voraussetzungen für die „Befähigung, die globalisierte, internationalisierte und europäisierte Lebenswirklichkeit mit dem persönlichen, aber auch mit dem erweiterten politischen und gesellschaftlichen Umfeld in Einklang zu bringen, sowie die Begrenztheit des eigenen Lebensraums zu überschreiten und die sich dadurch eröffnenden Entfaltungsmöglichkeiten nutzen zu können.“ Alle jungen Menschen hätten daher ein Recht „auf Grenzüberschreitung“, sie sei in diesem Sinne gleichbedeutend mit dem Recht auf gesellschaftliche Teilhabe.

Damit reicht aus Sicht der AGJ grenzüberschreitende Mobilität als Angebot und Themenfeld der Kinder- und Jugendhilfe auch zunehmend über den Bereich der internationalen Jugendarbeit hinaus. Den Herausforderungen veränderter Lebensumstände müsse sich die ganze Kinder- und Jugendhilfe stellen. Über die (internationale) Jugendarbeit hinaus müssten auch die anderen Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam Verantwortung dafür übernehmen, dass alle jungen Menschen diejenige bedürfnisorientierte pädagogische Unterstützung erhalten, die es ihnen ermöglicht, von grenzüberschreitender Mobilität zu profitieren. Zu ihren Aufgaben zähle es daher unter anderem, adäquate Zugangs- und Beteiligungsmöglichkeiten für Mobilitätsangebote zu schaffen, konkrete Unterstützungsangebote auf der Grundlage von Forschungsergebnissen anzubieten und die wirksame Anerkennung von Lernleistungen voranzutreiben. Eine entsprechende Ausrichtung erfordere aber wesentliche Veränderungen in den Strukturen und Einrichtungen, Arbeitsweisen und Angeboten sowie den Qualifikationen und Einstellungen der Mitarbeitenden. Daneben seien eine stärkere und nachhaltige gesellschaftliche Unterstützung und Anerkennung dieses Thema sowie eine ausreichende öffentliche Förderung notwendig.

Die aktuell vorliegenden Empfehlungen des Rates für die Initiative "Youth on the Move" nähmen bereits einige der genannten Anforderungen auf, so die AGJ. Sie erwartet deren Berücksichtigung im Rahmen der Verhandlungen der zuständigen Bildungsministerinnen und Bildungsminister der Europäischen Union.

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