Die erweiterten jugendpolitischen Kompetenzen der EU und die Folgen für Jugendpolitik und Jugendarbeit in Deutschland und Europa
Unter diesem Titel diskutierten Kerstin Griese MdB, Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sowie Hans-Georg Wicke, Leiter von JUGEND für Europa, in einem Fachforum die Chancen und Probleme, Positionen und Visionen einer zukünftigen Jugendpolitik in Europa vor dem Hintergrund des Vorschlages des Europäischen Konvents für eine Verfassung der EU.
Die Referenten beschrieben zunächst die Entwicklungen auf europäischer Ebene, die zu den erweiterten jugendpolitischen Kompetenzen der EU in den letzten Jahren führten. Hierzu zählen in erster Linie die Entwicklungen, die Ende 2001 durch das von der Kommission herausgegebene Weißbuch “Neuer Schwung für die Jugend” angeschoben wurden. Darüber hinaus hatten die Jugendminister der EU im Mai 2002 einen neuen Rahmen der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa beschlossen. Dieser neue Rahmen umfasst zwei Schwerpunkte: die Anwendung der Methode der Offenen Koordinierung und die verstärkte Berücksichtigung der Jugendbelange in anderen, für junge Menschen relevanten Politikbereichen.
Darüber hinaus beeinflussten die Entwicklungen in Folge des Weißbuchs Jugend die Diskussionen zur Europäischen Verfassung, so unterstrichen die Referenten.
Im Dezember 2001 beschlossen die europäischen Regierungschefs in Laken einen Europäischen Konvent zur Ausarbeitung eines Verfassungstextes für die EU einzusetzen, in den u.a. die auf dem Gipfel in Nizza im Jahr 2000 verabschiedete Charta der Grundrechte der EU, die ja bisher noch nicht in Kraft getreten ist, eingehen soll. Der Entwurf der neuen EU-Verfassung liegt vor, möglicherweise wird er noch im Rahmen der irischen Präsidentschaft auf dem EU-Gipfel Ende Juni diesen Jahres unterzeichnet werden.
Die bisherigen rechtlichen Bezüge boten bislang keine spezifischen Rechte für Kinder und Jugendliche. Mit Ausnahme des Artikel 149 zur Förderung des Jugendaustausches und des Austausches der sozialpädagogischen Betreuer finden sich lediglich Formulierungen, die Kinder und Jugendliche einschließen. Der Verfassungsentwurf hingegen nimmt in einem eigenen Artikel 24 die Rechte des Kindes, verstanden als eigenes Rechtssubjekt und nicht als Teil der Rechte der Eltern oder der Familie, als eine europäische Rechtsnorm auf. Die Europäische Verfassung wird damit, so die Einschätzung der Referenten, zu erweiterten Kompetenzen der EU im Bereich der Jugendpolitik führen.
Die anschließende Diskussion drehte sich dann um die Fragestellung zu den erweiterten Kompetenzen der EU und um die künftig stärkere Beeinflussung nationaler Jugendpolitik durch europäische Politik und Gesetzgebung: Wie geht man damit um? Wie kann europäische Jugendpolitik künftig offensiv mitgestaltet werden? Welche Rahmenbedingungen für einen offensiven Umgang, für eine kohärente europäische Jugendpolitik, die deutsche Jugendpolitik ergänzt, unterstützt und voran bringt, müssen geschaffen werden?
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beklagten dabei den derzeitigen Umgang mit dem deutschen Föderalismus, der einer nationalen Jugendpolitik und einer offensiven Gestaltung europäischer Jugendpolitik und auch Beteiligungsverfahren von Kindern und Jugendlichen im Wege stehe.
Künftig komme es darauf an auch die nationalen Parlamente bei der Einflussnahme auf europäische Kinder- und Jugendpolitik stärker einzubeziehen. Für Kinder und Jugendliche werde es darum gehen, Zugänge und Erfahrungsräume im europäischen Raum zu schaffen. Das könne auf europäischer Ebene ergänzend zu den nationalen Jugendpolitiken und verschränkend mit diesen erfolgen, wodurch auch über den Weg Europa Einfluss auf eigene nationale Politiken genommen werden könne, hieß es in der Diskussion. Und schließlich gewinne das, was an guter Praxis in anderen europäischen Staaten geschieht, zunehmend Bedeutung und Beachtung auf nationaler Ebene.