30.09.2004Soziale Integration

Neue vereinfachte Finanzierungsbestimmungen für die Sozialpolitik

Die Kommission hat ein Paket mit Vorschlägen angenommen, die auf eine Vereinfachung und Rationalisierung bei den Ausgaben im Bereich "Beschäftigung und Soziales" der EU abstellen.

via BBJ EU NEWS und Europäische Kommission

Damit würde eine einzige Anlaufstelle geschaffen, die Antragstellern in allen Teilen des Programms einheitliche Regeln bietet. So erhofft man sich einen geringeren bürokratischen Aufwand, einfacherer Regelungen und eine stärkere Dezentralisierung.

Der neue Europäische Sozialfonds (ESF) (2007-2013) soll die Finanzhilfen mit Strategien zur Förderung der Beschäftigung und Festigung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) verknüpfen. In diesem Rahmen soll ergänzend ein neues Programm „PROGRESS“ hinzu kommen, das die momentan in verschiedenen Aktionsprogrammen existierenden Prioritäten "Sozialschutz und soziale Integration, Arbeitsbedingungen, Antidiskriminierung und Vielfalt sowie Gleichstellung der Geschlechter" zusammenfasst.

Das Programm, das die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds durchgeführten Maßnahmen ergänzen soll, wird Studien, Sensibilisierungskampagnen, den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken, Maßnahmen im Bereich Monitoring und Evaluierung sowie Vernetzungsinitiativen finanziell unterstützen. Es soll die offene Methode der Koordinierung für den Austausch zwischen den Mitgliedstaaten über Strategien im Bereich Beschäftigung und sozialer Schutz unterfüttern. Die Kommission schlägt für dieses Programm, das eine 7-jährige Laufzeit hat, ein Finanzvolumen von knapp über 600 Millionen € vor. Vorschläge zur Förderung des sozialen Dialogs, der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und von demografischen Analysen werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.

„Es handelt sich hier um Initiativen, die sich mit einigen der größten Herausforderungen befassen, mit denen wir tagtäglich konfrontiert sind – Beschäftigung, Armut und Diskriminierung“, erklärte der für Beschäftigung und Soziales zuständige Kommissar Stavros Dimas. „Indem wir den Schwerpunkt unserer Bemühungen auf diese Probleme legen und die Fähigkeit der nationalen Regierungen stärken, diesen mit Erfolg zu begegnen, kann Europa maßgeblich zu einer Veränderung beitragen.“

Der ESF wird weiterhin auf Investitionen in Menschen als Schlüsselfaktor für die Arbeitsmarktreform und die Sicherung des wirtschaftlichen Wohlstands ausgerichtet sein. Gefördert werden sollen die wichtigsten, vom Europäischen Rat gebilligten Aktionsbereiche: Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und Unternehmen, Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt, Vermeidung von Arbeitslosigkeit, Verlängerung des Erwerbslebens, Förderung der Integration von marginalisierten und benachteiligten Personen sowie Bekämpfung von Diskriminierungen. Priorität wird ferner der verantwortlichen Regierungsführung („good governance“) und dem Aufbau von Institutionen eingeräumt. Bei den ausgewählten Projekten wird zudem den Umweltbelangen Rechnung getragen.

Im Rahmen des neuen Ziels 1 „Konvergenz – Wachstum und Beschäftigung“ wird die ESF-Aktion auf die Mitgliedstaaten und Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand ausgerichtet sein. Nach der Erweiterung sind mehr Mitgliedstaaten und Regionen als Mitgliedstaaten und Regionen „mit dem größten Entwicklungsrückstand“ zu betrachten, deren Pro-Kopf-BIP weniger als 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt. Festzuhalten ist auch, dass sich nach der Erweiterung das Entwicklungsgefälle um ein Zweifaches vergrößert hat. Im Rahmen des neuen Ziels 2 „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ wird der ESF in den nicht unter Ziel 1 fallenden Mitgliedstaaten Projekte auf nationaler Ebene in Gebieten fördern, die den wirtschaftlichen und sozialen Wandel oder Umstrukturierungen infolge der Globalisierung bewältigen müssen.

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