11.03.2011Freiwilliges Engagement

Mission EU: Das Europäische Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe (EVHAC) kommt

Die Kommission hat eine Öffentliche Konsultation zur Ausgestaltung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe (EVHAC) gestartet.

Im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit kommt das Thema wieder auf die Agenda: Am 08.02.2011 hat die Generaldirektion für Humanitäre Hilfe und Zivilschutz (ECHO) eine Öffentliche Konsultation über die Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe (European Voluntary Humanitarian Aid Corps - EVHAC)  gestartet. Organisationen und Einzelperson können bis zum 3. Mai 2011 die Fragen der Kommission beantworten.

Die Idee eines EU-Freiwilligencorps für Humanitäre Hilfe ist nicht neu. Aber erst mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurden die Rechtsgrundlagen geschaffen. Artikel 196 des Vertrages definiert erstmals eine ergänzende und unterstützende Kompetenz der Europäischen Union für den Katastrophenschutz, Art. 222 die gegenseitige Unterstützung in Katastrophenfällen und Art. 214 schließlich schreibt die Aufstellung eines Freiwilligenkorps für die humanitäre Hilfe fest.

Der Weg zur Schaffung des Freiwilligenkorps wird durch Diskussionen über verschiedene Themen geebnet: Es geht um mehr Professionalität in der humanitären Hilfe, wobei der Fokus auf ehrenamtlich Tätige vor Ort und den örtlichen Kapazitätsaufbau gerichtet ist, und um die komplexen politischen Bedingungen und die schwierige Sicherheitslage, in der humanitäre Helfer arbeiten, sowie um die Notwendigkeit, die bestehenden Systeme zu berücksichtigen und Doppelarbeit zu vermeiden.

Nachdem im September 2010 die Stakeholder um ihre Meinung gebeten worden waren, hatte am 23. November 2010 die Kommission mit ihrer Mitteilung „Freiwilligenarbeit als Ausdruck solidarischen Handelns der EU-Bürger“ erste Überlegungen zu einem „Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe“ dargelegt. Das Strategiepapier beleuchtet die Freiwilligenarbeit in Europa, legt die Notwendigkeit eines solchen Freiwilligenkorps dar und führt die Voraussetzungen auf, unter denen das Freiwilligenkorps einen positiven Beitrag zur humanitären Hilfe Europas leisten kann. Die Kommission schlägt vor, dass das Europäische Freiwilligenkorps bestehende Freiwilligenprogramme sinnvoll ergänzen und Synergieeffekte mit bestehenden Freiwilligenorganisationen und -strukturen herstellen soll. Um Doppelarbeit und die Umlenkung von Finanzmitteln zu vermeiden, soll das Korps nachfrageorientiert und bedarfsorientiert sein und örtliche Kapazitäten sowie humanitäre Hilfsorganisationen dabei unterstützen, die Freiwilligen möglichst wirksam einzusetzen.

Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, äußerte sich bereits im Oktober 2010 zur Schaffung eines Europäischen Freiwilligencorps. „Ein solches Freiwilligenkorps kann keinesfalls eine Europäische Einsatzorganisation für den Katastrophenschutz sein. Es kann die professionellen Organisationen des Katastrophenschutzes und der humanitären Hilfe nicht ersetzen“, sagte er auf dem 6. Europäischen Bevölkerungs- und Karatrophenschutzkongress. Sinnvoller wären seiner Meinung nach Einsätze ähnlich wie im Freiwilligenprogramm „UN Volunteers“, das berufserfahrene Experten für Einsätze in der Entwicklungszusammenarbeit vermittelt. Das EU-Freiwilligenkorps könnte somit zur personellen Verstärkung professioneller Organisationen ebenso wie im Bereich der Nichtregierungsorganisationen dienen. Im engeren Bereich des Katastrophenschutzes sei besonderer Wert auf intensive und angemessene Schulung und Vorbereitung der Freiwilligen sowie ihre Integration in bestehende internationale humanitäre Hilfeleistungsverfahren zu legen.

Genau danach fragt die Kommission im aktuellen Konsultationsprozess: nach dem möglichen Profil der Freiwilligen, den zu erwartenden Effekten des Freiwilligendienstes, nach den notwendigen Vorbreitungsmaßnahmen und ihrer Förderung durch die Europäische Union.

Eine Ausschreibung für Anträge im Rahmen des Aufbaus von EVHAC soll voraussichtlich noch im März 2011 erfolgen. Für Konferenzen, Workshops, und Pilotprojekte, die die Auswahl und Training der Freiwilligen betreffen, ist ein Budget von 1 Mio. Euro eingestellt. Ein Legislativvorschlag ist für das erste Halbjahr 2012 geplant.

Die Online-Konsultation findet sich auf den Seiten der Europäischen Kommission, ebenso wie Informationen über die humanitäre Hilfe der EU.

(Quellen: EU-Kommission, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Bundesinnenministerium)

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