27.05.2005Freiwilliges Engagement

Kleine Anfrage zum Thema "Förderung eines freiwilligen internationalen Dienstes" beantwortet

Überprüfung der Rahmenbedingungen für den Freiwilligen Auslandsdienst steht noch aus.

via hib/MMÜ - 130/2005 (09.05.2005)

Die Kleine Anfrage war der Bundesregierung am 12.04.2005 übermittelt worden und knüpfte an das wachsende Interesse von jungen Menschen an Freiwilligendiensten im Ausland an. Die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für Dienste im Ausland, so die Anfrage, würden jedoch als unzureichend im Hinblick auf die Anforderungen seitens der Freiwilligen und ihres Dienstes wie auch bezüglich seiner gesellschaftlichen Anerkennung beurteilt. Eine umfassende Absicherung grenzüberschreitender Freiwilligendienste und eine damit verbundene Klärung des rechtlichen Status der Freiwilligen und der Begleitstruktur seitens der Träger könne bisher noch nicht erreicht werden.

Die Antwort bietet zunächst einen statistischen Überblick über die Nutzung der verschiedenen Möglichkeiten, freiwillige Dienste im Ausland abzuleisten, sei es im Rahmen des

  • FSJ oder FÖJ im Ausland,
  • als anderer Dienst im Ausland (§ 14b ZDG),
  • gemäß § 14c (Zivildienstgesetz),
  • im Europäischen Freiwilligendienst,
  • im Rahmen ungeregelter Freiwilligendienste.
Die Frage der Union, inwieweit die Rahmenbedingungen für den Freiwilligen Auslandsdienst, insbesondere für die sog. ungeregelten Freiwilligendienste, weiter verbessert werden könnten, läßt sich laut Bundesregierung noch nicht beantworten. Die Bundesregierung führt zur Zeit eine Evaluation der Gesetze zur Förderung eines FSJ und eines FÖJ durch, deren Ergebnisse voraussichtlich im Herbst 2005 vorliegen. Erst dann könne geprüft werden, ob und welche Anpassungen im Bereich der Freiwilligendienste im Ausland (incl. der ungeregelten) erforderlich und angemessen seien.

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