Die Kleine Anfrage war der Bundesregierung am 12.04.2005
übermittelt worden und knüpfte an das wachsende Interesse von
jungen Menschen an Freiwilligendiensten im Ausland an. Die
bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für Dienste im
Ausland, so die Anfrage, würden jedoch als unzureichend im
Hinblick auf die Anforderungen seitens der Freiwilligen und ihres
Dienstes wie auch bezüglich seiner gesellschaftlichen Anerkennung
beurteilt. Eine umfassende Absicherung grenzüberschreitender
Freiwilligendienste und eine damit verbundene Klärung des
rechtlichen Status der Freiwilligen und der Begleitstruktur
seitens der Träger könne bisher noch nicht erreicht werden.
Die Antwort bietet zunächst einen statistischen Überblick über
die Nutzung der verschiedenen Möglichkeiten, freiwillige Dienste
im Ausland abzuleisten, sei es im Rahmen des
- FSJ oder FÖJ im Ausland,
- als anderer Dienst im Ausland (§ 14b ZDG),
- gemäß § 14c (Zivildienstgesetz),
- im Europäischen Freiwilligendienst,
- im Rahmen ungeregelter Freiwilligendienste.
Die Frage der Union, inwieweit die Rahmenbedingungen für den
Freiwilligen Auslandsdienst, insbesondere für die sog. ungeregelten
Freiwilligendienste, weiter verbessert werden könnten, läßt sich
laut Bundesregierung noch nicht beantworten. Die Bundesregierung
führt zur Zeit eine Evaluation der Gesetze zur Förderung eines FSJ
und eines FÖJ durch, deren Ergebnisse voraussichtlich im Herbst
2005 vorliegen. Erst dann könne geprüft werden, ob und welche
Anpassungen im Bereich der Freiwilligendienste im Ausland (incl.
der ungeregelten) erforderlich und angemessen seien.
Dokumente
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Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen), Dr. Christian Ruck, Dr. Ralf Brauksiepe, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 15/5416
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