Hintergrundinfo vom 12.01.2011Sonstiges

Kinderrechte

1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die "Konvention über die Rechte des Kindes" (UN-KK). Auf internationaler Ebene ist die Konvention das zentrale Referenzwerk, wenn es um die Verbesserung der Lebenssituation von Kindern geht. Die Unterzeichnerstaaten haben sich verpflichtet, die in dem Dokument genannten Rechte auf nationaler Ebene umzusetzen. Mit Ausnahme der USA und Somalia haben alle Staaten der Erde die Kinderrechtskonvention unterzeichnet.

Für die Bundesrepublik Deutschland trat die Kinderrechtskonvention am 5.4.1992 in Kraft. Bis 2010 hatte die Bundesrepublik die Gültigkeit des Dokuments jedoch mit einer Vorbehaltserklärung eingeschränkt, von der insbesondere unbegleitete Flüchtlingskinder betroffen waren. Seit Mai 2010 gilt die Kinderrechtskonvention in Deutschland uneingeschränkt, sodass sie nun auch auf asyl- und ausländerrechtliche Sachverhalte anzuwenden ist.

Seit 1989 wurden einzelne Teile der Kinderrechtskonvention von den Mitgliedsstaaten der UN erweitert, unter anderem durch Zusatzprotokolle zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten sowie gegen Kinderhandel, Kinderpornografie und Kinderprostitution.

Informationen zur UN-Kinderrechtskonvention und ihrer Umsetzung in Deutschland gibt es auf der Homepage der Nationalen Koalition für deren Umsetzung.