Die Europäische Kommission hat den Entwurf des gemeinsamen Forschrittberichts 2010 über die Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ vorgelegt. Er enthält nichts zur Vergleichbarkeit formalen, nicht-formalen und informellen Lernens.
„Die politische Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in der allgemeinen und beruflichen Bildung hat seit 2002 die Bildungsreformen in den beteiligten Ländern maßgeblich vorangebracht und zur Ausweitung der europaweiten Mobilität von Lernenden und Berufstätigen beigetragen.“ So lautet das Grundsatzurteil der Kommission über den Stand der Umsetzungen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ in den Mitgliedsländern. Im Mai 2009 hatte der Rat einen Strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) verabschiedet. Im vorliegenden vierten gemeinsamen Bericht werden die im Zeitraum 2007-2009 erzielten Fortschritte untersucht. Die Analyse stützt sich auf eine Auswertung der nationalen Berichte und die im Hinblick auf die festgelegten Indikatoren und Benchmarks erzielten Leistungen. Im Mittelpunkt des Berichts steht insbesondere die Umsetzung der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen aus dem Jahr 2006. Zugleich vermittelt der Bericht einen Überblick über die Entwicklung der nationalen Strategien für lebenslanges Lernen sowie über die Bemühungen zur Reform der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Fortschritt geht allerdings etwas anders. So macht die Kommission drei "Herausforderungen" aus: