JUGEND für Europa hat eine Übersicht über verschiedene Referenzen auf junge Menschen im Verfassungsentwurf vom 18. Juni 2004 erstellt. Die genannten Artikel eröffnen mögliche - wenn auch jeweils unterschiedlich gewichtete - Kompetenzen oder Aktionsmöglichkeiten der EU in jugendrelevanten Politikbereichen.
- Artikel II-10(2) Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen;
- Artikel II-14(1) Recht auf Bildung, Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung;
- Artikel II-14(2) Recht auf unentgeltliche Teilnahme am Pflichtschulunterricht;
- Artikel II-21(1) Verbot der Diskriminierungen u.a. wegen Alter;
- Artikel II-24(1) Anspruch auf Schutz und Fürsorge, freie Meinungsäußerung und Berücksichtigung der Meinung in den sie betreffenden Angelegenheiten;
- Artikel II(32) Verbot der Kinderarbeit und Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz.