Diskriminierungen abbauen: Beschäftigung von jungen Menschen als Anliegen der Jugendarbeit

Im Strukturierten Dialog legen Jugenddelegierte und Generaldirektoren gemeinsame Empfehlungen zum Thema Jugendbeschäftigung vor.

Während der EU-Jugendkonferenz in Gödöllő und Budapest vom 1. bis 4. März 2011 formulierten Jugenddelegierte und Generaldirektoren ein abschließendes Papier mit Empfehlungen und Vorschlägen zum Thema Jugendbeschäftigung.

Die Vorschläge der Konferenz münden in acht Empfehlungen mit jeweilig mehreren Handlungsvorschlägen. Neben konkreten Einzelmaßnahmen wie einen Qualitätsrahmen für Praktika, „karriereorientiertes Training und Beratung“, Regelungen, die jungen Menschen auf Arbeitssuche nach einer bestimmten Zeit Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme gewährleisten, einen „leichteren Zugang zu jugendfreundlichen, innovativen und motivierenden Arbeitsmarktinformationen und Unterstützung für den Berufsweg“ oder mehr Flexibilität und Sicherheit der Arbeitsbedingungen wünschen sich die jugendlichen Delegierten vor allem ein umfangreiches, stabiles und qualitätsvolles Angebot der Jugendarbeit. Als Rahmenbedingungen werden dafür unter anderem eine „stabile und langfristige finanzielle Unterstützung von Jugendorganisationen als Grundvoraussetzung dafür, dass junge Menschen weiterhin Fähigkeiten und Kompetenzen erlernen können, die sie zu aktiven Bürgern machen und ihnen den Eintritt in den Arbeitsmarkt vereinfachen.“ Der Abbau von Mobilitätshürden und die Anerkennung von Jugendarbeit und die durch Jugendarbeit und Freiwilligendienste erworbenen Kompetenzen sollen ebenfalls gefördert werden.

Zu den Forderungen zählt auch die nach einer finanziellen Unterstützung für JUGEND IN AKTION und dessen Weiterführung als unabhängiges Programm, mit einem deutlichen Inklusionsaspekt, sodass alle jungen Menschen Zugang dazu haben: „Bestehende und zukünftige EU-Programme und -mittel sind wichtige Instrumente, um die Möglichkeiten junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Deshalb muss ein besonderes Augenmerk darauf liegen, dass diese Maßnahmen allen jungen Menschen zu Gute kommen, vor allem jungen Menschen, die Diskriminierung ausgesetzt sind. Diese Programme sollten gestärkt und weiterentwickelt werden, damit sie weiterhin junge Menschen dabei unterstützen, ihre Menschenrechte wahrzunehmen“, heißt es in dem Papier. Wichtig sei die Sicherstellung eines eigenen Jugendprogramms, das Diskriminierung bekämpft und die Integration aller jungen Menschen in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft vorantreibt, und die Berücksichtigung aller jungen Menschen und ihrer Ansichten „bei der Entwicklung der nächsten Generation des Programms JUGEND IN AKTION, um Diskriminierungen aller Art zu bekämpfen“.

Die Empfehlungen bilden den vorläufigen Schlusspunkt im Strukturierten Dialog zum Thema "Jugendbeschäftigung", den die drei EU-Ratspräsidentschaften Spanien, Belgien und Ungarn im Jahr 2010 und im ersten Halbjahr 2011 durchführten. Die erste Konsultationsrunde hatte mit einer EU-Jugendkonferenz in Jerez geendet, auf der Jugenddelegierte und Generaldirektoren der EU-Mitgliedsstaaten auf Grundlage der nationalen Konsultationen gemeinsam Prioritäten zum Thema Jugendbeschäftigung festlegten. Die Teilnehmenden der EU-Jugendkonferenz im belgischen Löwen bereiteten dann 40 Empfehlungen zu diesen Prioritäten vor, die die Bedürfnisse junger Menschen im Bereich Beschäftigung und Arbeitsfähigkeit beinhalteten. Ziel der dritten Konsultationsrunde war es, die Hauptanliegen zum Thema Jugendbeschäftigung herauszustellen und die Empfehlungen der EU-Jugendkonferenz in Löwen zu verarbeiten.

(Quelle: Koordinierungsstelle zur Umsetzung des Strukturierten Dialogs in Deutschland c/o DBJR)

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