Eine der Fachveranstaltungen des AGJ-Ausschusses "Kinder- und Jugendhilfepolitik in der EU" auf dem vergangenen 12. Deutschen Jugendhilfetag befasste sich mit dem europäischen Verfassungsentwurf aus der Perspektive der Kinder- und Jugendhilfe. Dazu referierte Dr. Bernd Schulte vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht, der die Entwicklung der europäischen Sozialpolitik der EU sowie die EU-Aktivitäten im Bereich der Familienpolitik bis heute aufrollte und den Verfassungsentwurf mit seinen Artikeln und der Grundrechtscharta auf seine Verbindung zu Kindern, Jugendlichen und Familien hin beleuchtete.
Im Sommer 2003 hatte der europäische Konvent seine Arbeit mit der
Vorlage eines Entwurfes für den Vertrag zu einer Europäischen
Verfassung abgeschlossen. Der Konvent, zusammengesetzt aus
Vertretern und Vertreterinnen der Regierungen und Parlamente der
EU-Staaten, war im Dezember 2001 von dem europäischen Rat
einberufen worden und hatte den Auftrag, Vorschläge zu drei
Anliegen zu unterbreiten:
Die Europäische Verfassung, so meinte der EU-Rechtsexperte, habe durch die Aufnahme der Grundrechtecharta mehr grundrechtliche Basis als das Grundgesetz Deutschlands. Er erwartet, dass nach Annahme der EU-Verfassung das deutsche Grundgesetz aus europäischer Sicht bewertet werde und es zu Veränderungen kommt. Die Grundrechtecharta sieht eigenständige Rechte für Kinder vor, die es nach Aussage Schultes bisher in keiner Verfassung eines Mitgliedstaates gibt - außer in Finnland. Die Rechte basieren auf der UN-Kinderrechtskonvention und machen Kinder zu subjektiven Rechtsträgern. Dadurch, dass Deutschland die Entscheidung die Aufnahme der Grundrechtcharta, die explizit Kinderrechte benennt, in die EU-Verfassung mittrage, fand nach Auffassung von Dr. Schulte ein Paradigmenwechsel statt. In der Fortführung wurde im Workshop die Bedeutung der "Kindergleichstellung" (Childrenmainstream) diskutiert, die - so die Vision aus dem Plenum - auf der Grundlage der neuen Kinderrechte in der EU initiiert werden könnte. Darunter wird die Prüfung der Auswirkungen von politischen und Gesetzesentscheidungen auf Kinder verstanden. Die EU-Verfassung sieht aber auch eine Ausweitung der jugendpolitischen Zusammenarbeit sowie weitere Rechte für Jugendliche und Familien als Bürger Europas vor.