Hintergrundinfo vom 12.01.2011Sonstiges

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist ein beratendes Organ der EU. Er gewährleistet die Interessenvertretung der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft. So besteht seine Aufgabe darin, einen „strukturierten Dialog“ zwischen der europäischen Zivilgesellschaft und den EU-Institutionen zu gestalten.

Die beratende Funktion des Wirtschafts- und Sozialausschusses ermöglicht es seinen Mitgliedern und damit auch den Organisationen, die diese vertreten, am Beschlussfassungsprozess der Gemeinschaft teilzuhaben. Die Mitglieder des Ausschusses entstammen aus drei Gruppen – „Arbeitgeber“, „Arbeitnehmer“ und „Verschiedene Interessen“, wobei letztere sich bspw. aus Verbraucher- sowie Umweltschutzorganisationen, Familienverbänden oder NGOs zusammensetzt.

Der EWSA wurde durch die Römischen Verträge von 1957 eingesetzt und ist eine beratende Versammlung. Seine Bedeutung nahm über die Zeit mit den EU-Verträgen zu, sodass er heute bei vielen Beschlussfassungsprozessen konsultiert oder über die Fortgänge informiert werden muss (vgl. Vertrag über die Arbeitsweise der EU). Der Ausschuss zählt 344 Mitglieder, welche von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und vom Ministerrat auf fünf Jahre ernannt werden.