Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ nimmt in einem Diskussionspapier den aktuell vorliegenden „Diskussionsvorschlag eines Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR)“ unter die Lupe.
Anhand eines detaillierten Rückschau auf das, was bisher geschah, versucht das Papier, die Untiefen und Perspektiven auszuleuchten, die der DQR birgt. Dabei werden mehr Fragen als Antworten formuliert. „Die Frage, ob der DQR längerfristig nur die Transparenz fördern oder regulierend sein wird, lässt sich heute nicht mit Bestimmtheit sagen“, steht da beispielsweise. Damit ist „bezogen auf die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe (...) zur Zeit nicht deutlich absehbar, wie das Übergangssystem Schule-Beruf und damit die Kompetenzvermittlung in der Jugendberufshilfe in den DQR integriert wird.“ Aus Sicht der Jugendsozialarbeit sollte auch die Anerkennung von Kompetenzen formal geringer Qualifizierter ermöglicht werden: ein Förderschulabschluss, eine Hauptschulabsolvierung (ohne Abschluss), ein gelenktes Praktikum wie andere berufsvorbereitende Maßnahmen, ein Berufsgrundschuljahr und ähnliche Qualifikationen sollten in den DQR integrierbar sein.
Überhaupt hätten die Ergebnisse von non-formalen Bildungsprozessen beispielsweise in der Kinder- und Jugendarbeit oder in der Jugendverbandsarbeit nach Meinung der AGJ bei der Ausgestaltung des DQR von vornherein und im Sinne des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) berücksichtigt werden müssen. Dass dies nicht der Fall war verweise darauf, „dass die bildungspolitischen Debatten in der Kinder- und Jugendhilfe der letzten Jahre in dem aktuellen Entwicklungsstand eines DQR keine angemessene Entsprechung finden“. Von der Bezugnahme auf einen erweiterten Bildungsbegriff sei der DQR noch weit entfernt.
Allerdings, so das Papier, würde eine Anerkennung und Überprüfung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen in nicht-formalen und informellen Bildungsprozessen deren Formalisierung unter Umständen auch begünstigen. Aber selbst wenn die Integration eines erweiterten Bildungsbegriffes in den DQR gelänge, sei noch völlig offen, wie entsprechende Kompetenzfeststellungsverfahren entwickelt werden können und vor allem, wer für diese Verfahren verantwortlich ist. Als Fazit fordert die AGJ die Kinder- und Jugendhilfe auf, „sich sowohl im Interesse der Fachkräfte und der Handlungsfelder als auch im Kontext ihrer Selbstbeschreibung als Bildungsinstitution aktiv in den Prozess der Institutionalisierung des DQR einzubringen, um die Chancen stärker an Inklusion und Integration orientierter Bildungswege wahrnehmen zu können.“
Eines macht das Papier deutlich: Viele Punkte der Entwicklung und Auswirkungen des DQR bleibt – vor allem in Bezug auf die Jugendhilfe - im Bereich der Spekulation. Entsprechend fordert die AGJ eine ein- bis zweijährige Periode mit umfangreicher wissenschaftlicher Begleitforschung: Nach der Erarbeitungs- und Validierungsphase und muss sich ein breites (wissenschaftliches und politisches) Konsultationsverfahren anschließen, um breite Akzeptanz in der Gesellschaft und eine europäische Kompatibilität zu erreichen.“ Wünschenswert wären Modellprojekte im Bereich internationaler Vergleiche, sowie die Errichtung eines Beratungsgremiums zum EQR auf europäischer Ebene, das sich aus nationalen Interessenvertretern zusammensetzt, die übergeordnete europäische Standards einbringen und vertreten sollte.
In einem Punkt bekennt die AGJ Farbe: Trotz der absehbaren Erschütterungen, die eine konsequente Outcome-Orientierung haben würde, verlangt sie diese als „durchgängiges Prinzip“. Hier gehen auch in der Jugendhilfe die Meinungen und Einschätzungen diametral auseinander, weil einige die Aufgabe des Berufsprinzips in Deutschland oder eine Formalisierung der nicht-formalen und informellen Bildungsprozesse fürchten. Gut, dass die AGJ - auch mit Blick auf ihre divergierende Mitgliederstruktur - nun einen ersten Aufschlag gewagt hat.