Hintergrundinfo vom 12.01.2011Sonstiges

Der Ausschuss der Regionen (AdR)

Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine politische Versammlung, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im institutionellen Gefüge der Europäischen Union vertritt. Er besteht aus 344 Mitgliedern, die entweder gewählte Mandatsträger oder maßgebliche Akteure der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ihrer Heimatregion sind. Es ist festgelegt, dass die Kommission und der Rat den Ausschuss der Regionen in sämtlichen Bereichen, in denen Legislativvorschläge der EU Auswirkungen auf die regionale und kommunale Ebene haben könnten, um Stellungnahme ersuchen müssen.

Seit dem Lissabon-Vertrag ist eine erste Anhörung bereits in der prälegislativen Phase vorgeschrieben, was die Rolle des AdR im Rechtsetzungsprozess stärkt. Nach Vorlage des Legislativvorschlages ist eine weitere Anhörung durchzuführen. Darüber hinaus muss der AdR vom Europäischen Parlament angehört werden und hat unter anderem das Recht, die EU Institutionen zu befragen, falls seine Stellungnahme nicht berücksichtigt wurde.
Auch die Bandbreite der Themen, zu denen der AdR angehört werden muss, wurde beständig erweitert. Die Themen, zu denen der AdR zu konsultieren ist umfassen mittlerweile unter anderem wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Infrastruktur, Gesundheitswesen, Bildung und Kultur, Beschäftigungspolitik, Zivilschutz, Klimawandel und Energie.

Der AdR wurde 1994 errichtet. Es erschien sinnvoll, dass die Vertreter der Gemeinden, Städte und Regionen bei der Konzipierung neuer EU-Vorschriften ein Wort mitzureden haben; denn drei Viertel der EU-Rechtsvorschriften werden auf lokaler oder regionaler Ebene umgesetzt. Die Beteiligung der gewählten Mandatsträger, die auf der Ebene mit der größten Bürgernähe tätig sind, wurde außerdem als eine Möglichkeit gesehen, die Distanz zwischen Bürgern und EU zu überbrücken.