Hintergrundinfo vom 12.01.2011Sonstiges

Das Mitentscheidungsverfahren

Das Mitentscheidungsverfahren ist ein Verfahren zur Beschlussfassung auf EU-Ebene, an dem die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der EU beteiligt sind. Besonders aufmerksam begutachtet wurde das Mitentscheidungsverfahren immer wieder, weil es dem Europäischen Parlament besondere Rechte zuspricht: Es nimmt hier nicht nur Stellung, sondern ist gleichberechtigt mit dem Rat.

Das Mitentscheidungsverfahren besteht aus mindestens einer und höchstens drei Lesungen. Nachdem die Kommission einen Vorschlag gemacht hat, berät zunächst das Parlament darüber und dann der Rat. Bei Einigkeit kann das Gesetz verabschiedet werden. Sind die Änderungen, die die beiden Institutionen vornehmen wollen nicht kompatibel, so geht der Gesetzesvorschlag in die zweite Lesung. Hierzu legt der Rat einen sogenannten „Gemeinsamen Standpunkt“ vor, in dem begründet wird, warum bei Änderungen Unstimmigkeiten herrschen.

In der zweiten Lesung kann das EP den „Gemeinsamen Standpunkt“ billigen, mit absoluter Mehrheit ablehnen (dann ist auch der Rechtsakt gescheitert) oder Abänderungen am "Gemeinsamen Standpunkt" vornehmen. Falls der Rat diesen Änderungen des EP nicht zustimmt wird ein Vermittlungsausschuss einberufen. Dieser besteht je zur Hälfte aus Vertretern des Rates und des Parlaments und verhandelt das Gesetz in dritter Lesung. Kommt es auch dort nicht zu einer Einigung, ist der Entwurf endgültig abgelehnt.

Das Programm JUGEND IN AKTION wurde im Verfahren der Mitentscheidung beschlossen.  Details zum Verfahren finden Sie auch auf den Seiten des Europäischen Parlaments. Wann genau welche Verfahren zur Beschlussfassung angewendet werden ist den EU-Verträgen zu entnehmen.