Hintergrundinfo vom 12.01.2011Sonstiges

Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung

Auf dem Gipfeltreffen in Lissabon 2010 haben die Staats- und Regierungschefs der EU vereinbart, die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung bis zum Jahr 2010 „entscheidend voranzubringen“. Auf der Grundlage der Offenen Methode der Koordinierung (OMK) legen die Mitgliedsstaaten seitdem nationale Aktionspläne vor. Dieser Prozess in der OMK für Sozialschutz und soziale Eingliederung umfasst mittlerweile die Bereiche soziale Eingliederung und Armutsbeseitigung, Alterssicherung sowie Gesundheitsversorgung. Sie ist die einzige OKM im Bereich Soziales.

Die EU-weiten Arbeitsschwerpunkte umfassen unter anderem die Beendigung von Kinderarmut, eine aktive Eingliederung von gefährdeten Gruppen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt und die Integration von besonders schutzbedürftigen Gruppen (wie Menschen mit Behinderungen, Einwanderer). Im Rahmen der sozialen OKM werden die gemeinsamen Schwerpunkte in nationale Aktionspläne formuliert, die dann von Rat und Kommission in gemeinsamen Berichten evaluiert werden. Ziel dieses Vorgehens ist es, dass nationale Regierungen ihre Politiken kritisch hinterfragen und gleichzeitig alle Länder von den Erfahrungen Anderer lernen können.

Das Jahr 2010 wurde zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ernannt. Auf der Basis des politischen Willens, der hierdurch geschaffen wurde, sollen Armut und soziale Eingrenzung auch in Zukunft eine wichtige Rolle im politischen Prozess spielen. Im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ wird das gemeinsame Ziel verfolgt, dass bis 2020 mindestens 20 Millionen Menschen ein Ausweg aus Armut und Ausgrenzung ermöglicht wird. So soll das Armutsreduktionsziel Einklang in alle Politiken finden.