Aufnahme des Sports in die Verfassung

Nach Annahme des Verfassungsvertrags durch den Europäischen Rat vom 17. und 18. Juni ist der Sport nun eine gemeinschaftliche Zuständigkeit.

via Presseerklärung der EU-KommissionIP/04/774

Der Verfassungsvertrag, vom Europäischen Rat am 17./18. Juni in Brüssel angenommen, erwähnt im Abschnitt „Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport“ auch den Sport (Artikel 182). Was für Auswirkungen wird dies haben? Abgesehen davon, dass die Sportminister auf Gemeinschaftsebene jetzt gleichberechtigt mit ihren für Bildung und Jugend verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen sind, ist die Kommission dadurch in der Lage, – unter Wahrung der einzelstaatlichen Zuständigkeiten und der Autonomie der Sportverbände – auf europäischer Ebene Initiativen zur Förderung der erzieherischen und sozialen Werte des Sportes sowie zur Bekämpfung von Missständen zu ergreifen.

Viele dieser Fehlentwicklungen im Sport lassen sich tatsächlich nicht befriedigend auf einzelstaatlicher Ebene lösen, weswegen die gemeinschaftlichen Initiativen hier einen echten Mehrwert darstellen werden, etwa bei der Beobachtung der Entwicklungen im Amateur- und im Profisport oder auch beim Austausch bewährter Vorgehensweisen.

Dokumente