Am 20. Oktober 2008 hat die Arbeitsgruppe Jugend - die Gruppe,
die die Sitzungen und Entscheidungen der Jugendminister
vorbereitet - sich auf eine Entschließung geeinigt, um die
Freizügigkeit junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen
Union zu verbessern. Nun ist der Ausschuss der Ständigen
Vertretungen aufgefordert, den Vorschlag zur Annahme durch den
Jugendministerrat weiterzuleiten.
In der Entschließung werden die Mitgliedstaaten ersucht, die
Mobilität junger Freiwilliger in ganz Europa zu fördern, indem
die Bedingungen für die Kooperation, zum Beispiel zwischen den
Organisatoren von Freiwilligendiensten in verschiedenen Ländern,
verbessert werden, ungeachtet, ob es sich um Akteure der
Zivilgesellschaft handelt oder um staatliche Träger. Dafür sollen
die Mitgliedstaaten vor allem folgende Maßnahmen ergreifen:
- Das Wissen - also die Forschung - über den Freiwilligendienst
in ihrem Land verbessern und die Ergebnisse der Kommission zur
weiteren Verbreitung überlassen;
- Informationen über Möglichkeiten des Freiwilligendienstes im
Ausland so verbreiten, dass sie für junge Menschen und
Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter der Jugendarbeit leicht
zugänglich sind;
- Informationen über die Fördermöglichkeiten auf nationaler und
europäischer Ebene verbreiten;
- den Informationsaustausch über den Freiwilligendienst
zwischen den Mitgliedstaaten verbessern und die Verfahren
zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern, um es mehr jungen
Freiwilligen zu ermöglichen, in ein anderes Mitgliedsland zu
gehen;
- wo nötig flexiblere Ansätze für den transnationalen
Freiwilligendienst einrichten, zum Beispiel, indem die
Aufnahme-Kapazitäten erhöht werden, Informationsstellen gefördert
werden, die Mobilität der Fachkräfte in der Jugendarbeit und von
Jugendorganisationen unterstützt werden;
- Information und Fortbildung von Aktiven der Jugendarbeit bei
örtlichen Stellen und Behörden, in Jugendorganisationen und
freien Trägern fördern;
- das Bewusstsein bei jungen Leuten für die Notwendigkeit
interkultureller Kompetenz und für das Sprachenlernen stärken;
- die Organisatoren von Freiwilligendiensten ermutigen,
Qualitätsentwicklungsmaßnahmen durchzuführen,
- die Organisatoren – sowohl Aufnahme- wie Entsendestellen –
auffordern, zusammenzuarbeiten und sich gemeinsam um den Schutz
der Freiwilligen, vor allem durch umfangreiche gegenseitige
Information, zu kümmern und zu untersuchen, welchen Maßnahmen zum
sozialen Schutz der Freiwilligen benötigt werden (unter voller
Ausnutzung der EU- und nationalen Gesetzgebungsmöglichkeiten);
- Bildungserfolge, die durch den Freiwilligendienst erworben
wurden, öffentlich anerkennen
- Instrumente auf EU-Ebene, die den transnationalen
Freiwilligendienst erleichtern, nutzen und bewerben, zum Beispiel
Instrumente, die die Transparenz von Qualifikationen fördern, wie
z.B. Europass, Youthpass oder der Europäische
Qualifikationsrahmen;
- und vor allem jungen Menschen mit weniger Möglichkeiten den
Zugang zum transnationalen Freiwilligendienst erleichtern.
Die Kommission soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen,
den Austausch von Informationen und Erfahrungen anregen und
organisieren, ein „Europäisches Freiwilligen-Portal“ im Internet
einrichten und fünf Jahre nach Annahme dieser Entschließung
entscheiden, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen effektiv wirken oder
nicht. So richtig überzeugend ist das nicht. Denn alle Maßnahmen
sollen den Rahmen der jeweiligen nationalen Gesetzgebungen zum
Freiwilligendienst unangetastet lassen und beschränkt werden durch
die nationalen Prioritäten, die lokalen Möglichkeiten und die zur
Verfügung stehenden öffentlichen Mittel. Damit bleibt
wahrscheinlich alles beim Alten?