Die Berichterstatterin Lissy Gröner (MdEP) ist der Ansicht, dass
der Finanzrahmen für die Durchführung des Programms "JUGEND IN
AKTION" unzureichend ist, wenn das Programm einen wirkungsvollen
Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der "Lissabon-Strategie" und
des "Europäischen Paktes für die Jugend" leisten soll. Auch eine
angemessene Berücksichtigung der EU-Erweiterung fehle noch. Sie
schlägt daher eine Finanzausstattung von 1,128 Mrd. Euro für die
Laufzeit 2007 - 2013 vor. Dabei soll auf die Aktion 1
(Jugendaustausch, Jugendinitiativen, Projekte der partizipativen
Demokratie) nicht weniger als 30% der Gesamtsumme entfallen, für
Aktion 2 (Europäischer Freiwilligendienst) nicht weniger als 23%.
Eine Erhöhung wird vorgeschlagen für die Aktion 5 (Unterstützung
der jugendpolitischen Zusammenarbeit), die unter anderem die
Initiative "Europäische Jugendwoche" finanzieren soll. Für die
Aktion 3 (Jugend für die Welt) soll die Ausstattung bei nicht
weniger als 4% der Gesamtmittel liegen. Hier wird außerdem der
Kreis der Partnerländer eingegrenzt auf diejenigen," die jeweils
als Nachbarländer gemäß den Bestimmungen zur europäischen
Nachbarschaftspolitik der Union gelten."
Die interessantesten inhaltlichen Änderungsvorschläge betreffen
eine Verstärkung der Programmziele "Partizipation" und
Bürgerschaft":
- Um zum Beispiel dem unter anderem im Verfassungsentwurf
festgelegten Willen zur Partizipation von Jugendlichen am
demokratischen Leben in Europa Rechnung zu tragen, soll dieser
als ein Einzelziel des Programms in Artikel 3 (Einzelziele des
Programms) des Beschlussvorschlags aufgenommen werden. Und um
junge Leute zu ermutigen, sich in europäische politische Prozesse
zu involvieren und neue Möglichkeiten der aktiven Beteiligung zu
entwickeln, soll auch die "Bereitstellung informeller
Bildungsmöglichkeiten mit europäischer Dimension und Eröffnung
innovativer Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung der
aktiven Bürgerschaft" im Artikel 3 als Einzelziel festgeschrieben
werden.
- Unter dem Artikel 3, Nummer 5: Einzelziele des Programms im
Rahmen des allgemeinen Ziels "Förderung der europäischen
Zusammenarbeit in der Jugendpolitik" soll die Förderung der
europäischen Zusammenarbeit ergänzt werden durch: "unter
Berücksichtigung der lokalen und regionalen Ebene". Der
Änderungsvorschlag trägt der Tatsache Rechnung, dass vorbildliche
Praktiken zur Förderung einer aktiven Bürgerschaft von
Jugendlichen auf der Ebene des lokalen Gemeinwesens entstehen,
weil gerade auf dieser Ebene die Beteiligung der Jugendlichen am
öffentlichen Leben des Gemeinwesens, am System der
repräsentativen Demokratie und an Formen des Erlernens der
Beteiligung gefördert wird.
- Entsprechend schlägt das Parlament vor, in die Aktion 1 neben
der Unterstützung des Jugendaustauschs und von Jugendinitiativen,
die Unterstützung von interaktiven und innovativen
Jugendseminaren einzuführen, soweit sie einen Bezug zu lokalen,
nationalen und europäischen Themen haben, die europäische
Bürgerschaft betreffen und soziales und politisches Engagement
fördern. Die Förderung von Jugendseminaren soll dazu ermutigen,
Diskussionen über Europa als politische, staatliche und
kulturelle Gemeinschaft zu organisieren.
- Um eine verstärkte Einbindung junger Menschen in die
Evaluierung zu ermöglichen und eine fortlaufende Überprüfung der
Zielsetzungen des Programms zu erreichen, soll in Artikel 8 ein
neuer Absatz aufgenommen werden: "Die Kommission und die
teilnehmenden Länder konsultieren das Europäische Parlament,
junge Menschen, Jugendorganisationen und andere Organisationen,
die mit der Umsetzung von Projekten betraut sind, im Hinblick auf
die Definition der Zielsetzungen des Programms und die
Evaluierung."
- Der Europäische Freiwilligendienst soll nicht als Alternative
zum zivilen Ersatzdienst zugelassen werden, damit der Schwerpunkt
des Programms "JUGEND IN AKTION" beim Jugendaustausch bleibe. Die
Mindestdauer des EFD soll auf zwei Monate festgelegt werden.
- Wie schon in den Auschussdiskussionen absehbar, wird dem
Parlament vorgeschlagen, für eine zögerliche Ausweitung der
Altergrenzen zu votieren. Eine Flexibilisierung von 13 auf 30
Jahre wird im Prinzip begrüßt, es sollten jedoch die
15-25-jährigen als Hauptzielgruppe angesprochen werden.
Allerdings schlägt die Berichterstatterin auch vor, die Teilnahme
für Jugendinitiativen wieder ab 16 zu öffnen und bis 30 Jahre
auszuweiten.
- Zur Verwirklichung des Ziels der Anerkennung nicht formaler
und informeller Kompetenzen, die durch die Teilnahme an
freiwilligen Aktivitäten, Solidaritätsmaßnahmen, Partizipation
und Austausch erworben wurden, sollen Formen der Komplementarität
mit anderen Programmen der Gemeinschaft im Bereich Erziehung,
Bildung und Kultur sowie mit den nationalen Politiken und
Instrumenten geschaffen werden.
- Zur Beschleunigung des zeitlichen Ablaufs geförderter
Projekte und zur weiteren Entbürokratisierung des Programms
sollte eine möglichst unverzügliche Abrechnung und Auszahlung der
zugesagten Finanzmittel gewährleistet werden. Die Auszahlung von
zugesagten Finanzmitteln durch die Kommission für Projekte soll
daher in einem Zeitraum von in der Regel zwei, höchstens drei
Monaten nach der erteilten Förderungszusage erfolgen.
Auch einige terminologische Änderungen werden empfohlen:
- So macht das Parlament den Vorschlag, für die Erläuterung der
"Bekämpfung von Ausgrenzung" statt der Begriffe "Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit" eine differenziertere Formulierung zu
wählen und die Begriffe Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ganz
zu streichen: "Bekämpfung von Ausgrenzung und Diskriminierung in
allen Formen, einschließlich aus Gründen des Geschlechts, der
Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der
Weltanschauung, einer Behinderung, auf Grund des Alters oder der
sexuellen Identität".
- Die unglückliche Benennung der Fachkräfte in der Jugendarbeit
als "sozialpädagogische Betreuer" möchte das Parlament geändert
wissen. Sein Vorschlag ist es, von "qualifizierten Aktiven in der
Jugendarbeit und in den Jugendorganisationen" zu sprechen.
Der Bericht soll in der Sitzung des EP-Ausschusses für Bildung
und Kultur am 11.7/12.7.2005 verabschiedet werden. Die Abstimmung
im Europäischen Parlament könnte in der Sitzungswoche 24. -
27.10.2005 stattfinden.
Dokumente
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im Zeitraum 2007-2013 (KOM(2004)0471-C6-0096/2004 – 2004/0152(COD)), Ausschuss für Kultur und Bildung, Berichterstatterin: Lissy Gröner
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Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates
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